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Lizenzvertrag
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Lizenzvertrag für Endbenutzer

DIES IST EIN LIZENZVERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND DEM SATZ-RECHEN-ZENTRUM HARTMANN+HEENEMANN GMBH & CO. KG, BERLIN, DEUTSCHLAND. MIT DEM INSTALLIEREN UND VERWENDEN DIESER SOFTWARE STIMMEN

SIE ALLEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS ZU.

Sind Sie mit den Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nicht einverstanden, senden Sie die Software samt Datenträger bitte zusammen mit dem dazugehörigen Zubehör an das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG oder an die Stelle zurück, bei der Sie die Software erworben haben.

Dieses ist ein Lizenzvertrag und kein Kaufvertrag.

Die Kopie der Software (wie unten definiert), die in diesem Paket enthalten ist, und jede andere Kopie, zu deren Anfertigung Sie im Rahmen dieses Vertrags berechtigt sind, bleiben Eigentum des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG. Diese Lizenz ist der Software ("Software") und zugehörigem schriftlichem Unterlagen ("Begleitmaterial") beigefügt. Der Begriff "Software" umfasst auch alle Upgrades, alle geänderten Versionen, Updates, Zusätze und Kopien der Ihnen vom Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG lizensierten Software. Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software und des Begleitmaterials, sofern Sie den folgenden Bedingungen zustimmen:

1. Nutzung der Software.

1.1 Sie dürfen die Software an einem einzigen Ort auf einer Festplatte oder einer anderen Speichervorrichtung auf einer beliebigen Anzahl von Computern installieren. Zur Nutzung der Software ist pro Computer ein Hardwaredongle ("Dongle") notwendig; die Zahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen ist mit der Zahl der Dongles identisch. Ein gleichzeitiger Betrieb der Software auf einer Anzahl Computer, die größer ist als die Zahl der Dongles, die durch Ihre Lizenz vorgegeben ist, ist nicht zulässig.

1.2 Sie dürfen eine Sicherungskopie der Software anfertigen, vorausgesetzt, Ihre Sicherungskopie wird auf keinem Computer installiert und benutzt.

2. Urheberrecht

Die Software ist geistiges Eigentum des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG und seiner Lieferanten; sie ist gemäß dem deutschen und US-amerikanischen Urheberrecht, internationalen Verträgen und einschlägigen Gesetzen des Landes geschützt, in dem sie genutzt wird. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG und seiner Lieferanten. Sie müssen die Software daher so behandeln, wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material. Sie dürfen die Software und das Begleitmaterial nur im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts "Nutzung der Software" kopieren. Alle Kopien, die Sie gemäß dem vorliegenden Vertrag anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten wie die Original-Software. Mit Ausnahme der im

Quelltext beigefügten Softwareteile verpflichten Sie sich, die Software weder zu verändern noch anzupassen oder zurückzuübersetzen. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf

andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden. Zusätzlich verpflichten Sie sich, den Dongle nicht zu manipulieren, zu öffnen oder auf andere Weise zu versuchen, die Schutzfunktion des Dongles zu umgehen. Zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderer Software stellt Ihnen das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG die notwendigen Informationen kostenlos zur Verfügung. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG.

Warenzeichen sind gemäß den anerkannten Warenzeichenpraktiken anzuwenden, Kennzeichnung des Namens des Eigentümers des Warenzeichens eingeschlossen. Warenzeichen dürfen nur verwendet werden, um mit der Software gefertigte Ergebnisse zu kennzeichnen. Eine solche Verwendung des Warenzeichens verleiht Ihnen keine Eigentumsrechte an dem Warenzeichen. Die vorstehenden Ausführungen ausgenommen, verleiht Ihnen der vorliegende Vertrag kein geistiges Eigentum an der Software.

3. Übertragung

Sie dürfen die Software und das Begleitmaterial nicht vermieten, verpachten, unterlizensieren oder verleihen. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software und des Begleitmaterials an eine andere natürliche oder juristische

Person unter der Voraussetzung übertragen, dass Sie den vorliegenden Vertrag, die Software einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen, den Dongle, den Kaufnachweis sowie das gesamte Begleitmaterial an diese natürliche

oder juristische Person übertragen sowie dass Sie keine Kopien einschließlich von Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten, und dass der Empfänger die Bedingungen dieses Vertrags akzeptiert.

4. Vielfachkopien / Upgrades

Für jede Version der von Ihnen genutzten Software dürfen Sie eine Sicherungskopie gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags anfertigen. Sie dürfen die Versionen oder Kopien der Software oder den Dongle, die Sie nicht

nutzen, nicht vermieten, verleasen, unterlizensieren, verleihen oder übertragen. Dies gilt auch für Software auf nicht genutzten Datenträgern, es sei denn als Teil der dauerhaften Übertragung der gesamten Software und des gesamten

Begleitmaterials, wie oben in Abschnitt 3 beschrieben. Erwerben Sie ein Upgrade oder Update der Software, so dürfen Sie wahlweise die neue Version oder ältere Versionen nutzen. Upgrades und Updates sind ein untrennbarer Bestandteil der Software (siehe Abschnitt 3).

5. Gewährleistung / Haftungsbeschränkungen

5.1 Gewährleistung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen problemlos geeignet sind. Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG gewährleistet, dass das Programm für den in dem Begleitmaterial, das Ihnen bei Übernahme des Programms zur Verfügung gestellt worden ist, vorgesehenen Gebrauch geeignet ist. Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Programm einschließlich des Begleitmaterials und der ausgelieferten Hardware Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen eingesetzten Programmen arbeitet. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl und Folgen der Nutzung des Programms einschließlich des Begleitmaterials und der Hardware sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse. Sie haben das Programm einschließlich des Begleitmaterials unverzüglich mit der Ihnen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und hierbei erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme des Programms schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gelten das Programm und das Begleitmaterial als vorbehaltlos genehmigt. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Gelingt es dem Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG innerhalb einer angemessenen Frist nicht, eine vertragsgemäße Nutzung des Programms zu ermöglichen, sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder die Lizenzgebühr zu mindern. Falls die Herstellung eines geeigneten Programms im Sinne von Ziffer (1) mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist, hat das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind Sie verpflichtet, das Programm inklusiver aller Bestandteile (Dongle, Datenträger, Begleitmaterial) zusammen mit dem Kaufnachweis zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung trägt das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG. Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software keine Schutzrechte Dritter verletzt, es sei denn, die Rechtsverletzung durch das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG erfolgte schuldhaft. Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG stellt Sie von etwaigen Kosten der gerichtlichen Abwehr der Schutzrechte und Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach dem Erwerb der Nutzungslizenz.

5.2 Haftungsbeschränkungen

Das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG und seine Lieferanten haften nicht für Schäden (einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns und anderer finanzieller Verluste), die auf der

Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG Produkts beruhen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist, auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht oder auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG zurückzuführen ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. In jedem Falle ist die Haftung des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG auf den Betrag beschränkt, den Sie für die Überlassung des Programms bezahlt haben.

6. Anzuwendendes Recht und Allgemeine Bestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (ausgenommen ist die Anwendung der Konfliktregeln dieses Landes). Auf den vorliegenden Vertrag findet folgendes keine Anwendung: UN-Abkommen zum internationalen Warenkauf, Einheitliches Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und alle anderen Gesetze, Regeln oder Vorschriften von Gerichtsständen, die auf den oben genannten Abkommen und Gesetzen beruhen; außerdem ist die Anwendung aller vorstehenden Abkommen und Gesetze ausdrücklich ausgeschlossen. Stellt sich heraus, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt; dieser bleibt vielmehr gültig und gemäß seinen Bestimmungen durchsetzbar. Sie verpflichten sich, die Software in kein Land zu versenden, zu übertragen oder zu exportieren, das auf der Verbotsliste der Exportgesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendwelcher anderer Exportgesetze, Einschränkungen oder Regelungen steht, und die Software auf keine Weise zu nutzen, die durch die oben genannten Gesetze untersagt ist. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllen. Der vorliegende Vertrag kann nur schriftlich geändert werden, wobei die Änderung von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten des Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG unterzeichnet werden muss.

Dies ist der gesamte Vertrag zwischen Ihnen und dem Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG bezüglich der Software und des Begleitmaterials, und er ersetzt alle vorherigen Präsentationen, Diskussionen, Zusicherungen, Endbenutzer-Lizenzverträge, Mitteilungen oder Werbung über die Software und das Begleitmaterial.

7. Hinweis für Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten

Die Software und das Begleitmaterial sind "Commercial Items" (Handelswaren) im Sinne von 48 CFR §2.101, bestehend aus "Commercial Computer Software" (kommerzielle Computer-Software) und "Commercial Computer Software Documentation" (Begleitmaterial für kommerzielle Computer-Software) im Sinne von 48 CFR §12.212 oder 48 CFR §227.7202, sofern anwendbar. Gemäß 48 CFR §12.212 oder 48 CFR §§ 227.7202-1 bis 227.7202-4, sofern anwendbar, sind die "Commercial Computer Software" und die "Commercial Computer Software Documentation" lizensiert für US-amerikanische Regierungsendbenutzer (i) nur als "Commercial Items" und (ii) mit nur den Rechten, die allen anderen Endbenutzern entsprechend der hier genannten Vertragsbedingungen und Konditionen eingeräumt werden.

Satz-Rechen-Zentrum Hartmann+Heenemann GmbH & Co. KG

Bessemerstr. 83-91

D-12103 Berlin

Deutschland